Das mag sein, dass ein Kind im Straßenverkehr
als "deliktunfähig" gilt - d.h. aber nicht - dass es einen Schaden gemacht hat - den es gilt zu beheben .
Daher greift das Gesetz auf die Aufsichtsperson zurück, außer das Kind läuft vor ein Auto ;)
Logisch - es ist vom Straßenverkehr ausgenommen .
ABER ein Kind das in ein parkendes Auto fährt - oder es streift, oder eine Fensterscheibe einschlägt (mit Steinen), dafür müssen die Eltern aufkommen, bzw. im Fall der TE - der Kindergarten.
Es ist so wie Wachsperle es unten kurz und bündig schrieb und so weit ich mich entsinnen kann - ist sie juristisch ausgebildet .
Einem Bekannten von uns schlug ein 7-jähriger die Autoscheibe ein und beschädigte das Fahrzeug erheblich mit dem Werfen von Steinen . Das Ganze passierte im Ausland . Der Bekannte ließ sich dazu überreden, dass das im Inland passiert ist - sonst wäre die Versicherung der Eltern ausgestiegen und sie hätten den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen .....