In Antwort auf gowri_11876193
...
Hi du,
ja, das ist richtig!
Alg1 ist eine Versicherungsleistung, eine Absicherung gegen den Einkommensverlust bei Arbeitslosigkeit.
Die letzten 12 Monate werden zur Berechnung herangezogen, um quasi abzuschätzen wie hoch dein Einkommensverlust ist.
Hast du "nur" noch vor, z.B. 50% arbeiten zu gehen, beträgt dein Einkommensverlust ja auch "nur" noch 50% deines früheren Einkommens. Deswegen erhälst du nur 50% des Arbeitslosengeldes.
Willst du deine Stelle kündigen? Dann bist du hoffentlich auch aufgeklärt worden, dass du evtl mit einer Sperre von bis zu 3 Monaten rechnen musst, wenn du die Kündigung nicht sehr stichhaltig begründen kannst!
Tiri
Ja
Ich werde kündigen. Ich bin schon seit langem in ärztlicher Behandlung und meine Ärztin sagt, dass es keine Sperre gibt mit einem Attest. Auch mit der leistungsabteilung vom Arbeitsamt habe ich schon gesprochen und mich beraten lassen.
Insofern steht der Kündigung nichts im weg.
Gefällt mir