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Forum / Mein Baby

Wer kennt sich mit alg1 aus?

Letzte Nachricht: 4. Februar 2016 um 9:39
I
ilja_12958700
03.02.16 um 14:00

Ich hatte heute einen Termin beim Arbeitsamt zur Beratung.
Hab ihr meine Situation geschildert. (35,5 Arbeitsstunden wöchentlich+5 Stunden pendeln, alleinerziehend mit 2 Kindern)
Hab ihr erzählt, dass ich bald zur mutterkindkur gehe um uns zu erholen. Wir sind alle ziemlich fertig. Ich bin ständig krank usw.

Jedenfalls hab ich gesagt, dass ich nicjt mehr vollzeit arbeiten kann. Daraufhin sagte sie mir, dass ich dann aber keinen Anspruch auf die volle Höhe alg1 hätte, sondern es würde gekürzt werden wenn ich mich teilzeit (20-30 std) bewerben würde.

Ist das richtig so? Ich dachte, ich hätte Anspruch auf die letzten 12 Monate?

Ich verstehe das nicht. .. kann mir das jemand bitte erklären?

Lg

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M
missesq
03.02.16 um 14:04

Das ist richtig!
ALG 1 steht dir nur in voller Höhe zu, wenn du dem Arbeitsmarkt auch in "voller Höhe" zur Verfügung stehst, andernfalls wird anteilig gekürzt.

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I
ilja_12958700
03.02.16 um 14:08

Ok
Das hab ich dann wohl missverstanden.

Ich dachte immer es werden die letzten 12 Monate angerechnet. Ich hab auch noch nie alg1 erhalten

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H
hooda_12167180
03.02.16 um 14:39

So hat man mir das auch erzählt damals
und das ich mich auch auf weiter entferntere stellen bewerben muss, ich glaub bis 60km und auch für arbeitszeiten bis 22h (da einzelhandel)
mit dem argument betreuung meiner tochter, meinte die vom aa,dann müsste ich teilzeit suchen und würde anteilig alg kriegen.

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G
gowri_11876193
03.02.16 um 21:33

...
Hi du,
ja, das ist richtig!
Alg1 ist eine Versicherungsleistung, eine Absicherung gegen den Einkommensverlust bei Arbeitslosigkeit.
Die letzten 12 Monate werden zur Berechnung herangezogen, um quasi abzuschätzen wie hoch dein Einkommensverlust ist.
Hast du "nur" noch vor, z.B. 50% arbeiten zu gehen, beträgt dein Einkommensverlust ja auch "nur" noch 50% deines früheren Einkommens. Deswegen erhälst du nur 50% des Arbeitslosengeldes.

Willst du deine Stelle kündigen? Dann bist du hoffentlich auch aufgeklärt worden, dass du evtl mit einer Sperre von bis zu 3 Monaten rechnen musst, wenn du die Kündigung nicht sehr stichhaltig begründen kannst!

Tiri

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I
ilja_12958700
04.02.16 um 9:39
In Antwort auf gowri_11876193

...
Hi du,
ja, das ist richtig!
Alg1 ist eine Versicherungsleistung, eine Absicherung gegen den Einkommensverlust bei Arbeitslosigkeit.
Die letzten 12 Monate werden zur Berechnung herangezogen, um quasi abzuschätzen wie hoch dein Einkommensverlust ist.
Hast du "nur" noch vor, z.B. 50% arbeiten zu gehen, beträgt dein Einkommensverlust ja auch "nur" noch 50% deines früheren Einkommens. Deswegen erhälst du nur 50% des Arbeitslosengeldes.

Willst du deine Stelle kündigen? Dann bist du hoffentlich auch aufgeklärt worden, dass du evtl mit einer Sperre von bis zu 3 Monaten rechnen musst, wenn du die Kündigung nicht sehr stichhaltig begründen kannst!

Tiri

Ja
Ich werde kündigen. Ich bin schon seit langem in ärztlicher Behandlung und meine Ärztin sagt, dass es keine Sperre gibt mit einem Attest. Auch mit der leistungsabteilung vom Arbeitsamt habe ich schon gesprochen und mich beraten lassen.

Insofern steht der Kündigung nichts im weg.

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