fareed_11961031 Großeltern x haben 2 leibliche Enkelkinder y (2 und fast 4) und keine eigenen Kinder mehr. Enkelkinder y wurden von dem neuen Mann der Mama adoptiert . Können Großeltern x ihre Schulden aus Boshaftigkeit als "Erbe" an die Enkelkinder y abtreten wenn Großeltern x verstorben sind?Kontakt zwischen Großeltern x und Enkelkinder y wird es eher nicht mehr geben aus diversen Gründen . Kann man als Mutter und (Adoptiv)Papa dieses Erbe ausschlagen für so kleine Kinder?
siani_12094637 Bischen anderer fall Als mein vater verstorben ist mussten zuerst meine mutter, meine schwester und ich das erbe ausschlagen. Dannach musste meine schwester das erbe für ihre kinder ausschlagen. Allerdings mussten wir damals nichts nachweisen. War alles sehr unproblematisch
sabina_12466882 Erbrecht Also das hat ja nichts mit Boshaftigkeit zu tun. Das ist einfach das Erbrecht! Entweder beerben die Grosseltern die Enkel testamentarisch oder durch die gesetzliche Erbfolge. Wenn man Erbe wird dann vom Gesamten. Also Guthaben und Verbindlichkeiten. Die Erben werden vom Nachlassgericht informiert und haben dan die Möglichkeit das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Bei minderjährigen machen das die gesetzlichen Vertreter.
guto_13022628 Boshaftigkeit ist das keine höchstens die gesetzliche Erbfolge. ja, der Vormund bzw die Eltern können das Erbe ausschlagen, kann sein, dass es eine kleine Gebühr kostet. LG