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Forum / Mein Baby

Wer kennt sich mit erbrecht aus?hätte ein paar fragen zu den leiblichen großeltern

Letzte Nachricht: 7. Februar 2016 um 21:30
F
fareed_11961031
06.02.16 um 16:44

Großeltern x haben 2 leibliche Enkelkinder y (2 und fast 4) und keine eigenen Kinder mehr. Enkelkinder y wurden von dem neuen Mann der Mama adoptiert . Können Großeltern x ihre Schulden aus Boshaftigkeit als "Erbe" an die Enkelkinder y abtreten wenn Großeltern x verstorben sind?Kontakt zwischen Großeltern x und Enkelkinder y wird es eher nicht mehr geben aus diversen Gründen . Kann man als Mutter und (Adoptiv)Papa dieses Erbe ausschlagen für so kleine Kinder?

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emmasmamma
emmasmamma
06.02.16 um 17:12

Hmmm
Die nächsten leiblichen angehörigen erben so weit ich weis. Egal ob schulden oder keine schulden.
Man kann ein erbe ausschlagen. Wie minderjährige ein erbe ausschlagen können...ka. Vielleicht haben die ja dann einen nachlassverwalter.

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clio587
clio587
06.02.16 um 17:12

Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein sofern es kein Testament gibt.
In diesem Fall wären die Enkel da es keine Kinder mehr gibt dann die Erben.
Ich bin mir allerdings nicht sicher ob die Adoption etwas daran ändert.
Grundsätzlich ist es aber sehr schwer Schulden an minderjährige zu vererben, in solchen Fällen wird das Vormundschaftsgericht eingeschaltet und das Erbe kann auch im Sinne der Enkel ausgeschlagen werden.

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heuel1
heuel1
06.02.16 um 17:14

Gibt es noch
Geschwister der Großeltern x?
Die würden in der erbfolge meines wissens nach zunächst kommen.
Grundsätzlich könnt ihr die Erbschaft ablehnen.
Als meine mir unbekannte oma verstarb hab ichs ebenfalls nicht angenommen. Allerdings war ich schon erwachsen.
Bei minderjährigen Kindern müsstet ihr das als Vormund ebenfalls ablehnen dürfen, sicher bin ich mir allerdings nicht.
Frag doch mal Wachsperle... die kennt sich da aus.... oder wuzzel

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A
audrey_12675517
06.02.16 um 17:59

Ehrlich?!
Durch die Adoption sind die Großeltern nicht mehr die Großeltern? Bist du sicher? Das ist ja gruselig. Ansonsten kann man ein Erbe doch ausschlagen.

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A
audrey_12675517
06.02.16 um 17:59
In Antwort auf audrey_12675517

Ehrlich?!
Durch die Adoption sind die Großeltern nicht mehr die Großeltern? Bist du sicher? Das ist ja gruselig. Ansonsten kann man ein Erbe doch ausschlagen.

Nächstes mal
lese ich zuende.

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M
missesq
06.02.16 um 18:52

Ich bin jedesmal
schockiert, wenn ich Threads von dir zu diesem Thema lese. Wenn hier jemand boshaft agiert, dann ja wohl du. Mir tun die Großeltern und deine Kinder so Leid. Dein Ex-Mann würde sich in Grabe drehen.

Du hast im übrigen sämtliche familiäre Bindungen durch die Adoption gekappt, vererben ist also nicht.
Ausschlagen wäre sonst natürlich möglich.

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

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A
an0N_1196076899z
06.02.16 um 18:57

Man kann
ein Erbe ablehnen, gerade wenn es nur aus Schulden besteht. Bei meiner Mutter habe ich deswegen das Erbe ausgeschlagen, mein Stiefvater und alle anderen nahen Verwandten auch. Das muss man im Erbfalle bei Gericht machen.

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emmasmamma
emmasmamma
06.02.16 um 19:02

Wie meinst du das eigentlich...
... aus boshaftigkeit schulden vererben? denkst du sie machen jetzt noch mal ordentlich schulden, sterben dann geplant in der hoffnung das alle schulden auf ihre enkel übertragen werden?...

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K
keysha_12827665
07.02.16 um 12:17

....
Der Mann der TE und somit leibliche Vater der beiden Kinder ist verstorben. Nach wenigen Monaten hat die TE jemand neues kennengelernt und später geheiratet. Der neue Mann hat ihre Kinder adoptiert.
Die leiblichen Großeltern fanden das alles natürlich nicht so prall und sie sind soweit jetzt im ärger auseinander gegangen. (Kurzform)

Zum Ausschlagen des Erbes. Ob die Kinder so jetzt überhaupt in der gesetzlichen Erbfolge sind weiß ich nicht, aber als Elternteil kann man ein Erbe für die Kinder ausschlagen.
2014 verstarb ein Onkel von mir und hinterließ schulden. Vor dem Amtsgericht musste ich dann für mich und mein (zu dem Zeitpunkt nur 1) Kind ausschlagen. Ging ohne Probleme. Was anderes wäre es wohl, wenn man vermögen erben würde. Man muss ja immer zum wohle des Kindes entscheiden.

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F
fareed_11961031
07.02.16 um 12:24
In Antwort auf keysha_12827665

....
Der Mann der TE und somit leibliche Vater der beiden Kinder ist verstorben. Nach wenigen Monaten hat die TE jemand neues kennengelernt und später geheiratet. Der neue Mann hat ihre Kinder adoptiert.
Die leiblichen Großeltern fanden das alles natürlich nicht so prall und sie sind soweit jetzt im ärger auseinander gegangen. (Kurzform)

Zum Ausschlagen des Erbes. Ob die Kinder so jetzt überhaupt in der gesetzlichen Erbfolge sind weiß ich nicht, aber als Elternteil kann man ein Erbe für die Kinder ausschlagen.
2014 verstarb ein Onkel von mir und hinterließ schulden. Vor dem Amtsgericht musste ich dann für mich und mein (zu dem Zeitpunkt nur 1) Kind ausschlagen. Ging ohne Probleme. Was anderes wäre es wohl, wenn man vermögen erben würde. Man muss ja immer zum wohle des Kindes entscheiden.

Ich war mit dem leiblichen papa nicht
verheiratet und hab meinen mann im Sommer 2014 kennengelernt,das war über ein Jahr nach dem Tod des leiblichen Papas

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N
nelda_12289400
07.02.16 um 21:30

Klingt sehr grausam
Da haben diese zwei Menschen ihren einzigen Sohn verloren und dann auch noch ihre Enkel

Mag mir gar nicht ausmalen wie sie sich fühlen müssen ;-(

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