In Antwort auf keysha_12827665
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Der Mann der TE und somit leibliche Vater der beiden Kinder ist verstorben. Nach wenigen Monaten hat die TE jemand neues kennengelernt und später geheiratet. Der neue Mann hat ihre Kinder adoptiert.
Die leiblichen Großeltern fanden das alles natürlich nicht so prall und sie sind soweit jetzt im ärger auseinander gegangen. (Kurzform)
Zum Ausschlagen des Erbes. Ob die Kinder so jetzt überhaupt in der gesetzlichen Erbfolge sind weiß ich nicht, aber als Elternteil kann man ein Erbe für die Kinder ausschlagen.
2014 verstarb ein Onkel von mir und hinterließ schulden. Vor dem Amtsgericht musste ich dann für mich und mein (zu dem Zeitpunkt nur 1) Kind ausschlagen. Ging ohne Probleme. Was anderes wäre es wohl, wenn man vermögen erben würde. Man muss ja immer zum wohle des Kindes entscheiden.
Ich war mit dem leiblichen papa nicht
verheiratet und hab meinen mann im Sommer 2014 kennengelernt,das war über ein Jahr nach dem Tod des leiblichen Papas
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