In Antwort auf sinja_12570978
Der leibliche Vater muss der Einbenennung zustimmen!
Ich habe mich diesbezüglich mal bei einer Fachanwältin erkundigt....
Der Vater muss der Einbenennung zustimmen und wenn er das nicht macht, kannst Du auf Zustimmung klagen. Wenn er dann keinen richtig guten Grund hat (dazu zählt nicht, dass es halt sein Kind ist) entscheidet das Gericht immer zugunsten der "neuen" Familie. Dann hättest Du zwar einen Umweg, aber letztendlich ist es mehr als unwahrscheinlich, dass er die Einbenennung verhindern kann!
Muss er nicht
Nur wenn das Kind seinen Namen trägt und das tut es in diesem Fall nicht. Und das Sorgerecht hat sie auch alleine also kann diese "Namensschenkung" direkt nach der Eheschließung erfolgen! Ich weiß es deshalb weil wir es auch gemacht haben!
Gefällt mir