Hallöchen
das stimmt nur teiweise!
er kann das Land nicht OHNE Zustimmung verlassen
das ist RICHTIG ! ! !
aber im Grunde kann er tun was er will solange es dem Wohl der kleinen dienlich ist
darunter zählen auch die Grosseltern besuchen bzw. treffen,
die ein gewisses Recht dazu haben die Enkelchen zu sehen. 
Wenn sie in der Vergangenheit anderst waren, heisst noch lange nicht,
dass sie es noch immer sind. Allerdings würde ich die Sache langsam angehen und beobachten.
Sich mit ihnen Ausserhalb zu treffen steht nichts dagegen, warum auch!.
Anderst sieht es aus bei ihnen zu Hause wenn der Haushalt nicht ordnungsgemäss
für ein Kleinkind geführt wird, oder der Lebenswandel dagegen spricht.
Am Besten ist immer ein Vertrauensverhältnis aufbauen und nicht immer mit DROHUNGEN 
zu kontern - was für alle 3-5 Beteiligten (Vater, Mutter, Kind und Lebenspartner) das Beste ist!.
Leider sind die EX Partner nach einer trennung oft sehr zerstritten - was auf den Rücken
deren Kinder ausgetragen wird - eine traurige Entwicklung!.
Vertägt man sich - und redet auch wirklich miteinander was den Umgang mit den Kindern betrifft,
kommt es allen zu Gute, man öffnet sich mehr und mehr und kann so einwirken
wenn irgend etwas nicht dem Wohl des Kindes entspricht.Wie zB.
wenn das Kind eine Alergie bekommt - was hat sich verändert, was ist anderst als sonst,
nur wer redet miteinander, der kann auch zum Wohl des Kindes handeln und beitragen.
Was man mag oder nicht ist zweitrangig
beide Elternteile haben das Recht der Erziehung, was sogar dem Kind zu Gute kommt.
So lernt es 2 Richtungen und nicht nur eine Einbahnstrasse, was für eine Bereicherung des Kindes sorgt.
wünsch nich was liebes Manfred
wünsch noch was liebes Manfred
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