Hallo Mädels!
Jetzt habe ich auch mal eine Frage und zwar zur Mutterschutzfrist: Normalerweise beträgt die vor der Geburt 6 Wochen und nach der Geburt 8 Wochen. Egal wie man angestellt ist oder ob man selbstständig ist, darf man die 6 Wochen vorher aber trotzdem arbeiten (mache ich auch). Jetzt ist die Frage wie es sich mit den 8 Wochen danach verhält. Als Arbeitnehmerin muss man die 8 Wochen danach einhalten, als Selbstständige nicht.
:?: Nun meine Frage:
Bei meinem Hauptarbeitgeber bin ich als Arbeitnehmerin angestellt, wegen meiner ersten Tochter aber noch in Elternzeit (seit Juli 2007). Nebenher arbeite ich aber selbstständig als freie Mitarbeiterin seit Ende letzten Jahres bei einer anderen Firma. Welche Fristen gelten nun? Die des Hauptjobs (in dem ich ja nicht aktiv arbeite und das auch die nächsten zwei Jahre nicht vorhabe) oder die des Nebenjobs? Weil ich würde gerne wieder vier Wochen nach der Geburt für einmal die Woche arbeiten, weiß jetzt aber nicht, ob das geht. Habe gestern stundenlang gegoogelt, aber leider keine eindeutige Antwort gefunden, auch von der L-Bank konnte mir keiner weiterhelfen.
Mein ET ist der 17. September, der Kleine wird aber zwei Wochen vorher per KS geholt. Ist es richtig, dass sich dann die Frist um zwei Wochen nach der Geburt verlängert?
Hoffentlich kann mir jemand von Euch helfen, bin um jede Antwort dankbar. Schonmal vielen lieben Dank! :BIEN:
Grüße Sabrina mit Sina-Marie und Brüderchen inside :AMOUR: