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Hi du,
ich hab grad mal das SGBIII rausgekramt, da steht das drin. Die Anspruchsdauer ist abhängig davon, wieviele Monate sie in den letzten beiden Jahren (=Rahmenfrist) sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
Wenn sie binnen der letzten 2 Jahre seit Bezugsbeginn des ALG bis zu 12 Monaten gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf 6 Monate ALG1.
Bei bis zu 16 Monaten sind es 8 Monate Anspruchszeit, bei bis zu 20 Monaten 10 Monate.
Das müsste also schon hinkommen!
Mit 6 Monaten "Arbeitszeit" dürfte sie noch nicht als "berufserfahren" gelten - damit kann das AA ihr einiges anbieten, um schnellstmöglich wieder in Arbeit zu kommen. Wenn sie nicht so schnell ins ALGII fallen will, könnte sie eine Massnahme vom AA mitmachen - damit verlängert sich die Anspruchsdauer etwas.
Tiri