fareed_11961031So sagte mir das die urkundsperson selbst
Sobald sie anfangen, was zu berechnen, ist sie befangen und kann somit nicht mehr beurkunden. Das sagten mir eben 2 Leute vom JA. Er nimmt den Umgang aber nicht wahr, also kann er dafür auch keine Fahrtkosten geltend machen. Eine Abänderungsklage wird es dann wohl sein, was? Und ja, er kann den vollen Unterhalt leisten. Sein Anwalt hat diese 127 Euro auf völlig hanebüchenden Berechnungen aufgestellt.