henda_12731358 Hallo Mädels, blick da nich ganz durch. :FOU: Wir hätten gerne noch ein zweites Kind. So wie ich das verstanden habe, gibt es den gleichen Betrag Elterngeld, wenn man innerhalb im ersten Jahr des Elterngeldbezugs wieder schwanger wird, richtig? D. h. wenn ich z. B. erst nach 2 Jahren wieder schwanger werden würde, hätte ich warscheinlich nur den Sockelbetrag von 300 Euro, oder?? Kennt sich da jemand aus? Danke
celina_12111608 Bin mir da nicht sicher, aber ich glaube, es gelten nur die gleichen Berechnungsgrundlagen, wenn das Kind dann auch 12 Monate nach dem ersten Kind geboren wird...??? LG Sabbelchen75 mit Lilia *07.09.07 und Amira, 38. SSW
kylie_12563002 celina_12111608Unsere haben 16 mon. altersunterschied, und es wurden nur 2 Monate vor der Geburt des 2. kindes gerechnet, und 10 Monate vor der Geburt des ersten Kindes. (weil mutterschutz und elterngeldbezugszeit ausgeklammert wird) Zusammen mit dem Geschwisterbonus, hab ich dann bei beiden das selbe Elterngeld bekommen. LG summervine