In Bayern...
...sind die allermeisten Tagesmütter selbständig, d.h. sie haben eigentlich gar keinen Urlaubsanspruch.
4 Wochen im Jahr können sie in der Gegend hier aber ausfallen, ohne dass ihnen die Bezüge gekürzt werden. Damit wird alles abgedeckt, d.h. eigene Krankheit, Krankheit der eigenen Kinder oder eben Urlaub.
Für diese Zeit ist das Jugendamt verpflichtet, eine Ersatzbetreuung zu stellen.
Tiri