an0N_1282699099zSchau mal hier:
Hier steht eigentlich alles was ich auch schreiben würde schon drin:
Kann nach Trennung / Scheidung einer der Eheleute verlangen, dass das gemeinsame Eigenheim verkauft wird?
Grundsätzlich gilt: Während des ersten Trennungsjahres besteht keine Pflicht, das gemeinsame Eigenheim aufzugeben. Denn während des ersten Trennungsjahres ist keiner der Ehegatten verpflichtet, etwas zu unternehmen, das die Trennung der Eheleute zementiert.
Erst nach dem Trennungsjahr, spätestens aber nach der Scheidung, kann jeder Ehegatte verlangen, dass das Eigenheim verkauft wird.
Sind beide Eheleute Miteigentümer, kann das Eigenheim natürlich nur dann verkauft werden, wenn beide Eheleute dem Verkauf zustimmen. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat aber jeder Ehegatte die Möglichkeit, vom anderen Ehegatten diese Zustimmung zu verlangen. Falls der andere Ehegatte sich weigert, kann diese Zustimmung notfalls sogar eingeklagt werden.
Derjenige Ehegatte, der das Eigenheim gegen den Widerstand des anderen Ehegatten verkaufen will, kann auch beim Amtsgericht eine sogenannte Teilungsversteigerung betreiben. "Teilungsversteigerung" deshalb, weil mit dieser Versteigerung das Miteigentum geteilt wird. Allerdings ist diese Variante die schlechteste von allen, denn bekanntlich erzielt man bei einer Versteigerung oft nur wenigerl als den wirklichen Wert. Die Eheleute sollten deshalb immer einen gemeinsamen Verkauf vornehmen. Wie gesagt: nach einem Jahr Trennung darf sich der anderer Ehegatte ohnehin nicht mehr dagegen wehren.
Übrigens kann der Verkauf des Hauses auch verlangt werden, wenn der Verkauf nur mit Verlust verbunden ist. Denn derjenige Ehegatte, der verkaufen will, muss nicht solange warten, bis die Preise wieder anheben. Etwas anderes gilt höchstens in krassen Ausnahmefällen, wenn der Wunsch des Ehegatten, hier und jetzt zu verkaufen, nur den Sinn haben kann, den anderen zu schädigen.
Quelle:
http://www.scheidung-online.de/scheidung\_hausverkauf.htm
Und hier ist es auch noch gut dargestellt:
http://www.rechtsanwaeltin-luchtenberg.de/Das\_gemeinsame\_Haus\_nach\_Trennung\_und\_Scheidung
LG