:FOU:
ganz schön verwirrt alles..
also ich habe das gesplittet, d.h. ich habe jetzt ein Jahr Elterngeld bekommen, allerdings nur die Hälfte!! Das heißt mir steht auf alle Fälle noch die andere Hälfte zu!!
Danke für deinen hinweis, dass man sich während des Elterngeldbezuges nicht Arbeitslos melden kann.
Ich habe das gerade mal gegoggelt.
Weiß du ob ich mir den Restbetrag vom Elterngeld (der mir ja noch zusteht) auf einmal zurück fordern kann? Kann ich meine Splittung widerrufen?
danke :mrgreen: