So
habe jetzt mal gegooglet, weils mich interessiert. Habe mal einen schlauen Text kopiert:
Wer in Elternzeit gehen will, muss diese spätestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich bei seinem Arbeitgeber beantragen. Gleichzeitig muss er erklären, welche Zeiten innerhalb von 3 Jahren genommen werden sollen. Denn der Arbeitnehmer kann während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit bei seinem Arbeitgeber oder auch bei einem anderen Unternehmen weiterarbeiten ( 15 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz/Bundeserziehungsgeldgesetz (BEEG/BErzGG)). Der entsprechende Antrag kann frühestens gestellt werden, wenn der Zeitraum für die Elternzeit feststeht (BAG, 5.6.2007, Az. 9 AZR 82/07).
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