Ich würde
Deine Beispiele durchaus schon als Sexuelle Übergriffe werten,
Laut Def. liegt eine sexuelle Belästigung vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch ... Bemerkungen sexuellen Inhalts ... gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird.
(Par. 3 Abs. 4 AGG).
Der Spruch bezüglich des Pos ist "noch" relativ harmlos, darüber kann man sicher noch streiten. Das wäre hier quasi so die unterste Grenze. Ich persönlich finde allerdings auch den schon unangemessen. Denn was geht einen fremden Typen der Po einer Frau an; wenn diese nicht ihrerseits entsprechendes Interesse signalisiert.
Das mit dem Bett und dem Fesseln geht aber wirklich zu weit; da ist deutlich eine sexuelle Grenze überschritten.
Es darf ja jeder Phantasien haben und sich Dinge vorstellen, auch mit anderen Personen. Aber dies dann so plump und anzüglich zu äußern... ähm, nee.
Ich denke auch, dass Du hier erst mal SEHR deutlich machen solltest, durch eine direkte Ansage, dass der Kollege sich solche Bemerkungen künftig sparen soll.
Wobei nicht erst eine derartige Ansage Deinerseits das Verhalten zu einer Belästigung macht. Man muss sich gegen solche verbalen Übergriffe also nicht zur Wehr setzen, DAMIT die als Übergriffe gelten (können) - auch wenn Du es still erdulden würdest - die Belästigung liegt vor.