In Antwort auf lunete_12185168
Ohje
Gute Frage, ich denke das trotzdem die erste Anlaufstelle der Vater sein wird. Außer es kommt über das Jugendamt der Einspruch der Großeltern vielleicht, wenn der Vater z.B. nie da war oder nie Interesse vorher zeigte usw.
Genau der Fall, hatte dafür gesorgt, das wir vor der Geburt das geteilte Sorgerecht beim Jugendamt gemacht haben. wir waren zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet und mir war es wichtig, das wenn mir was passiert, die Kleine zu ihm kommt. Egal was andere wollen.
Meine Familie hat es zwar nicht verstanden und mich für doof gehalten, aber mir war das egal.
Siehste
Und wir haben das geteilte sorgerecht,und mach mir totale sorgen das er dann die kinder bekommt.
Sein Umfeld,seine neue,und er selbst sind nicht grad der Umgang der für die Kinder gut wäre,auch wenn er gerne beim Jugendamt den super papa raus hängen lässt
Da kann man nur hoffen das mir nie was passiert,bevor die kinder gross sind
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