Ohje
Gute Frage, ich denke das trotzdem die erste Anlaufstelle der Vater sein wird. Außer es kommt über das Jugendamt der Einspruch der Großeltern vielleicht, wenn der Vater z.B. nie da war oder nie Interesse vorher zeigte usw.
Genau der Fall, hatte dafür gesorgt, das wir vor der Geburt das geteilte Sorgerecht beim Jugendamt gemacht haben. wir waren zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet und mir war es wichtig, das wenn mir was passiert, die Kleine zu ihm kommt. Egal was andere wollen.
Meine Familie hat es zwar nicht verstanden und mich für doof gehalten, aber mir war das egal.