Ja ... und nein
Hallo liebe Claudia -
Du kannst Dein Kind adoptieren, sobald es 18 ist - auch gegen den Willen der leiblichen Eltern. Aber das weißt Du ja sicherlich schon aus den Hilfeplangesprächen.
Und Du kannst THEORETISCH ein Ersatzverfahren beantragen (lassen) - Ersatz der Zustimmung der leiblichen Eltern. Dafür müssen aber Gründe vorliegen, über die Dich das Ju-Amt sicherlich auch vor Ort umfassend informieren kann (ehe ich mir hier die Finger wund schreibe ;-)
Sicher aber ist, daß ich euch empfehlen würde, die Sache im Hilfeplangespräch zur Sprache zu bringen. Und daß es im Zweifelsfall an euch ist, eurem Sohn durch Taten klar zu machen, daß er auch so ganz zu euch gehört. So lange ihr nicht etwas Gravierendes tut, das ihm schadet, wird er euch niemals weggenommen werden - und weil ihr das sicherlich nicht tun werdet, könnt ihr ihm das auch genauso sagen: Du gehörst für immer zu uns. Punkt.
Ich glaube, daß Kinder hier starke Eltern brauchen - die Dauerpflegeltern ja immer sein müssen und auch sind -, die ihnen diese Sicherheit unumstößlich geben.
Und wenn euem Kleinen das so gar nicht reicht und er wirklich darunter leidet - dann würde ich das wie gesagt sachlich und deutlich immer wieder im Hilfeplangespräch zur Sprache bringen bzw. ihn dort für sich selbst sprechen lassen. Wenn seine leibliche Mutter sich nicht kümmert, ist sie dort vermutlich ohnedies nicht zugegen.
Und falls ihr die Möglichkeit habt, mit ihr (der leiblichen Mutter) zu sprechen: Versucht doch erst noch einmal das. Vielleicht findet ihr auch gemeinsam eine Lösung.
Alles Liebe
Nika