Wenn man hier solche Probleme hat
wird einem vom Amt eine sog. Randbetreuung finanziert, wenn man die Zeiten die nicht passen nachweisen kann.
Das bedeutet dass das Amt 2/3 der Kosten für diese Betreuung übernimmt.
Randbetreeung ist in dem Fall eine Person die das Kind von zuhause abholt und zur Kita bringt, wenn Du schon aus dem Haus bist. Ggf. kann die Person auch abholen, wenn es notwendig ist.
Diese Person kann eine Tagesmutter sein, aber auch jede andere Person. Ein Ausbildung ist nicht notwendig, nur eine Schulung von 10 Stunden, wenn die Person keine Tagesmutter oder Erzieherin ist.
Es kann z.B. auch die Oma sein, die dafür bezahlt wird, wenn sie das tut.
Wenn Du hilfsbedürftig aufgrund der Ausbildung bist, kann es sein dass die Kosten komplett übernommen werden.
Informiere Dich mal beim Amt.
LG