Hab grad mal gegoogelt
also ich versteh das so das man mehr bekommt als den 300 euro satz...
hier zum lesen...
Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
Das Elterngeld ersetzt im Normalfall nur 67 % des Einkommens und nicht 100 %. Kalendermonate in denen Elterngeld gezahlt wurde, würden daher das relevante Einkommen, im Vergleich mit Monaten der Erwerbstätigkeit, vermindern.
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich nur Monate des Elterngeld-Bezugs gemeint. Das Erziehungsgeld ist somit nicht gemeint. In der Übergangszeit vom Erziehungs- auf das Elterngeld wird es daher viele Eltern geben, deren Einkommen nach einem älteren Kind zwar vermindert ist, das aber trotzdem für die Ermittlung des Einkommens herangezogen wird.
Beispiel:
Frau Kramer erwartet am 16.05.2008 ihr zweites Kind. Für das erste Kind, geboren am 12.02.2007 hatte sie 12 Monate lang Elterngeld bekommen.
In den Kalendermonaten Februar 2007 bis Januar 2008 hat Frau Kramer Elterngeld für das erste Kind bezogen. Diese Monate werden somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt.
Vorsicht bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums:
Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird (siehe Bezugszeitraum beim Elterngeld) werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt.
lg jule